Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Freiland-Legehennenanlagen: Gesetzesverstößeriskieren Gesundheit der Menschen in Brandenburg

Veröffentlicht am 10.01.2019

Potsdam, 10.01.2019 – In Brandenburg verstößt das Landesumweltamt bei der Genehmigung von Freiland-Legehennenanlagen gegen geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt der Berliner Verwaltungsrechtler Tim Stähle, der im Auftrag des BUND Brandenburg Forschungsergebnisse des Fachgebietes Ökologischer Land- und Pflanzenbau und des Fachbereiches Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel rechtlich bewertet hatte. „Die behördliche Genehmigung von Freiland-Legehennenanlagen mit knapp unter 40.000 Tieren verstößt gegen die Betreiberpflichten des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Anlagen dieser Größenordnung werden in Brandenburg häufig genehmigt. Der Hennen-Kot führt auf den viel zu kleinen Auslaufarealen zu überhöhtem Stickstoffeintrag und dadurch zu schädlichen Bodenveränderungen und Gefahren für das Grundwasser“, so Stähle. Zugleich verstießen Betreiber gegen ihre Verpflichtung, den als Abfall einzustufenden Kot der Hennen ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

Das Landesumweltamt sei angesichts dieser Bewertung aufgefordert, seine Genehmigungspraxis zügig und konsequent umzustellen, so Axel Wunsch vom Verein Contra Eierfabrik Oranienburg für das „Bündnis Bürgerinitiativen gegen Legehennen-Massentierhaltung in Brandenburg“. Freilandhaltung sei die einzig akzeptable Form der Hühnerhaltung. Sie müsse für den Schutz der Umwelt aber jedoch dringend verbessert werden. Keinesfalls könne die Lösung darin bestehen, dass Freilandhaltung abgeschafft werde. Stattdessen müssten die Auslaufflächen für Legehennen erheblich vergrößert werden, weil die derzeit üblichen vier Quadratmeter je Huhn für einen umweltverträglichen Abbau des Hühnerkotes deutlich zu klein seien. Darüber hinaus müssten Ställe, Auslaufflächen und Herdenmanagement so gestaltet werden, dass der Auslauf von allen Hühnern vollständig und gleichmäßig genutzt werde. Die für den Nährstoffabbau zwingend notwendige Pflanzendecke sei nur durch Wechselausläufe gewährleistet. Wunsch forderte das Landesumweltamt auf, die umweltrechtlich relevanten Erkenntnisse aus dem Kasseler Abschlussbericht bei allen laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren für Freiland-Legehennenanlagen konsequent und ausnahmslos zu berücksichtigen. Bestandsanlagen für müssten umgehend den gleichen Regeln unterworfen werden, da von ihnen eine fortlaufende Gefahr für Boden und Grundwasser ausgehe. Zur Gefahrenabschätzung und zum Schutz der Bevölkerung seien bei Bestandsanlagen Bodenuntersuchungen tiefer als 0,9 Meter im stallnahen Bereich durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

 

Zum Bündnis Bürgerinitiativen gegen Legehennen-Massentierhaltung in Brandenburg

Dem Bündnis gehören aktuell folgende Bürgerinitiativen an:

Gegründet wurde das Bündnis Anfang Juni 2018. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens verabschiedendeten dabei folgende Erklärung:

„Vertreter der Bürgerinitiativen Eselshütt, Contra Industrie-Ei Uckerseen, Contra Eierfabrik Oranienburg, BI gegen Asphalthennen Ziesar und BI Löpten haben beim ersten Brandenburgischen Legehennen-Symposium am 1. Juni 2018 in 17268 Warthe / Uckermark beschlossen, in gemeinsamer Aktion juristische Schritte gegen die Genehmigungspraxis des LfU Brandenburg für die industrielle Produktionskette der Eierproduktion von Junghennen bis zum Schlachthof zu unternehmen. Als besonders problematisch und damit auch als nicht genehmigungsfähig sehen sie bei großen Freiland-Legehennenanlagen die massive Überfrachtung des stallnahen Teils des Auslaufbereiches durch Hühnerkot. Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass die Tiere fast nur diesen Teil des Auslaufes nutzen. Der dort in großen Mengen abgesetzte Stickstoff aus dem Kot kann vom schnell zertretenen Bewuchs nicht aufgenommen werden und gelangt so durch Auswaschung in Richtung Grundwasser. Dies stellt eine Gefährdung des Grundwassers dar und schließt daher die Genehmigungsfähigkeit dieser Haltungssysteme aus.“

Das Bündnis steht allen offen, die sich diesen Zielen verbunden fühl.

 

Material der Pressekonferenz am 10. Januar 2019 in Potsdam:

Pressemitteilung

Statement Tim Stähle

Statement Axel Wunsch

Positionspapier zur rechtlichen Bewertung des Abschlussberichtes der Uni Kassel:

 

Zum Abschlussbericht der Universität Kassel:

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?